Beitragsordnung

(gültig ab 01.01.2009)

A) Aufnahmgebühr

  • Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,00 Euro inkl. 19 % MwSt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

  • Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:
    1. dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
    2. dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
    3. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
    4. den Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
                                                                                                 
Beitrags-
Bemessungsgrundlage
Mitgliedsbeitrag in
klasse in Euro Euro inkl.19% MwSt
1 bis 8.000 45,00         
2 8.001 bis 16.000 67,00  
3 16.001 bis 25.000 84,00  
4 25.001 bis 37.000 108,00  
5 37.001 bis 50.000 142,00  
6 50.001 bis 75.000 181,00  
7 75.001 bis 100.000 232,00  
8 100.001 bis 125.000 294,00  
9 ab 125.001 359,00  

C) Beitragserhebung

  • Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Der Vorstand

 
 
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