Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme
des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.
B) Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:
dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen,
den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Beitrags-
Bemessungsgrundlage
Mitgliedsbeitrag in
klasse
in Euro
Euro inkl.19% MwSt
1
bis 8.000
45,00
2
8.001 bis 16.000
67,00
3
16.001 bis 25.000
84,00
4
25.001 bis 37.000
108,00
5
37.001 bis 50.000
142,00
6
50.001 bis 75.000
181,00
7
75.001 bis 100.000
232,00
8
100.001 bis 125.000
294,00
9
ab 125.001
359,00
C) Beitragserhebung
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.