Pendlerpauschale bei der Lohnabrechnung
Pendlerpauschale bei der Lohnabrechnung (vom 09.12.2008)
Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.12.2008 – 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 die gesetzliche seit 2007 geltende Regelung zur Pendlerpauschale für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG – vorläufig – ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden.
Auf der Grundlage des BVerfG-Urteils können nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der vergangenen Monate, in denen wegen der gesetzlichen Regelung die ersten 20 Kilometer bei Zuschüssen zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht berücksichtigt wurden, unter bestimmten Umständen korrigiert werden. Das bedeutet:
Für das Jahr 2007
Nach § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden, wenn die Lohnsteuerdaten übermittelt oder die Lohnsteuerbescheinigung ausgeschrieben wurde. Daher ist es für 2007 in der Regel nicht mehr möglich, die Fahrtkostenzuschüsse pauschal statt individuell zu besteuern, wodurch auch eine Korrektur der Sozialversicherungsbeiträge für 2007 ausscheidet.
Für das Jahr 2008
Bei den Lohnabrechnungen ab Januar 2008 kann die individuelle Besteuerung von Fahrtkostenzuschüssen rückgängig gemacht werden, sofern Lohnsteuerdaten noch nicht übermittelt bzw. Lohnsteuerbescheinigungen noch nicht ausgeschrieben wurden. Diese können gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal mit 15 % besteuert werden. Damit sind diese Beträge auch sozialversicherungsfrei. Diese Auffassung wurde dem DStV auf telefonische Nachfrage von der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigt. Eine entsprechende Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sei in Vorbereitung.
Der DStV empfiehlt, die Abrechnung für den Monat Dezember 2008 nach den vom BVerfG aufgestellten Grundsätzen vorzunehmen. Die Korrektur der (noch offenen) Lohnabrechnungen ab Januar 2008 sollte möglich sein. Es ist anzunehmen, dass sich das BMF in naher Zukunft zu dieser Problematik äußern wird. Bis dahin empfiehlt es sich, die Lohnkonten zunächst noch nicht abzuschließen.
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